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Rechtsanwälte in Bürogemeinschaft
Dr. Bross und Kollegen

Ziel unserer anwaltlichen Tätigkeit ist es, die Interessen unserer Mandanten mit fachlicher Kompetenz auf hohem Niveau konsequent zu vertreten. Ständige Fortbildung gehört nicht nur zur anwaltlichen Pflicht, sondern ist Bestandteil unseres beruflichen Selbstverständnisses.

„Je eher, desto besser!“ – Dieses Motto gilt auch in Rechtsfragen. Kommen Sie nicht erst zu uns, wenn das Kind sprichwörtlich in den Brunnen gefallen ist. Die Vielfältigkeiten des Alltags geben häufig genug Anlass, sich frühzeitig Rechtsrat einzuholen. Ob beispielsweise Gebrauchtwagenkauf, Unternehmensgründung, Hausbau, Eheschließung oder Ehescheidungen: meist lohnt es sich, zuvor und/oder begleitend einen Anwalt zu beauftragen, um dort, wo wichtige Entscheidungen zu treffen sind, sich kompetent beraten zu lassen und maßgeschneiderte Lösungen zu erarbeiten, wenn Ärger und unnötige finanzielle Verluste vermieden werden sollen. Auch bei einer Online Scheidung ist die Vertretung durch einen Fachanwalt für Familienrecht wichtig.

Wenn die Probleme bereits vor der Tür stehen und Sie sich fragen, ob Sie einen Anwalt benötigen, seien Sie sich sicher: Sie brauchen einen! Ihr Anwalt kennt die materiell-rechtlichen Grundlagen und die verfahrensrechtlichen Abläufe. Begeben Sie sich nicht einfach unkritisch in die Hand von Gerichten und Behörden. Denn auch dort werden manchmal Fehler gemacht, und, was entscheidender ist: dort gibt es niemanden, der Ihre Interessen vertritt.

Das tut letztlich nur Ihr Anwalt!

Bitte füllen Sie das folgende Formular vollständig aus und versenden es. Alternativ können Sie hier den Scheidungsantrag downloaden.

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Möchten Sie Ihre Daten dennoch lieber per Fax oder Post an uns senden, können Sie hier das Formular unverbindlicher Kostenvoranschlag downloaden.

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Scheidung "Online" - welche Vorteile bietet sie?

Der größte Vorteil einer Beauftragung per Internet ist die Zeitersparnis und damit verbunden natürlich auch die Kostenersparnis. Die Übermittlung aller relevanten Scheidungsdaten erfolgt über das Internet. Termine für diese reinen Formalitäten beim Anwalt sind nicht nötig. Bei Rückfragen nutzt der Anwalt ebenfalls das Internet oder das Telefon.

Die "Online" Abwicklung bietet sich allerdings nur an, wenn beide Ehegatten mindestens 1 Jahr getrennt leben und sich über die wesentlichen Fragen der Trennung einig sind.

Sie sparen also Nerven, Zeit und damit natürlich auch vor allem Kosten!

wie ist der Ablauf des Verfahrens?

1. Schritt: Beauftragung 
Zunächst füllen Sie unser Formular "Scheidungsantrag" aus und versenden es via Internet an uns. Alternativ können Sie den Scheidungsantrag auch ausdrucken und diesen ausgefüllt per Fax oder auf dem Postweg an uns schicken. Sie erhalten dann von uns umgehend eine Eingangsbestätigung und ein Schreiben, aus dem hervorgeht, welche Unterlagen für Ihr Scheidungsverfahren noch benötigt werden. Außerdem erhalten Sie von uns auf Basis der uns vorliegenden Daten einen unverbindlichen Kostenvoranschlag.

Sie senden uns dann die erforderlichen Unterlagen zu (i.d.R. die Heiratsurkunde).

2. Schritt: Bearbeitung
Wir erstellen einen Entwurf des Scheidungsantrags auf Basis der uns bekannten Unterlagen und teilen Ihnen die anfallenden Gerichtskosten mit. Denn die Amtsgerichte werden erst nach Einzahlung der Gerichtskosten tätig.

3. Schritt: Einleitung des Scheidungsverfahrens
Nach Ihrer Zustimmung unseres Entwurfes und Eingang der Gerichtskosten reichen wir den Scheidungsantrag beim zuständigen Gericht ein. Das Gericht stellt dem anderen Ehegatten den Scheidungsantrag zu. Dieser sollte dann dem Gericht mitteilen, dass er der Scheidung zustimmt.

4. Schritt: Klärung der Rentenansprüche 
Gleichzeitig wird vom Gericht das Verfahren zur Durchführung des Versorgungsausgleichs durchgeführt. Die notwendigen Formulare dafür werden vom Gericht zugesandt. Leider gibt es bundesweit keine einheitlichen Formulare. Selbstverständlich stehen wir Ihnen auch beim Ausfüllen der Formulare mit Rat und Tat zur Seite. Ihre ausgefüllten Formulare leiten wir dann an das Gericht weiter, welches dann beim Rentenversicherungsträger die Auskunft darüber einholt, welche Rentenanwartschaften während der Ehezeit erworben wurden.

5. Schritt: Scheidungstermin vor Gericht
Liegen dem Gericht alle Unterlagen zur Klärung der Rentenkonten vor, setzt es einen Scheidungstermin an. Zu diesem Termin müssen beide Ehegatten persönlich erscheinen. Sie werden dann durch einen unserer Rechtsanwälte vertreten.

Bei diesem Termin werden Sie vom Gericht befragt, seit wann Sie getrennt leben und ob eine Wiederherstellung der ehelichen Lebensgemeinschaft möglich sein könnte und ob Sie geschieden werden wollen. Anschließend wird die Durchführung des Versorgungsausgleichs besprochen - sofern dieser nicht ausgeschlossen wurde.

6. Schritt: Der Scheidungsbeschluss
Das Gericht verkündet den Scheidungsbeschluss entweder direkt in der Verhandlung oder kurz danach. Der Scheidungsbeschluss wird beiden Parteien per Post zugestellt. Der Rentenversicherungsträger erhält ebenfalls eine Ausfertigung, damit er die Entscheidung über den Versorgungsausgleich überprüfen und umsetzen kann. Einen Monat nach Zustellung wird der Scheidungsbeschluss dann rechtskräftig.

welche Kosten entstehen?

Die Kosten eines Scheidungsverfahrens setzten sich aus:

  • Gerichtskosten
  • Rechtsanwalthonorar

zusammen. Dies gilt auch für Online Scheidungen. Die Höhe richtet sich nach dem Gegenstandswert (=Streitwert) des Verfahrens. Dieser Gegenstandswert ist die Grundlage bei der Festsetzung der Gebühren. Er wird am Ende des Scheidungsverfahrens verbindlich vom Gericht festgesetzt. Da Gerichte nur gegen Vorschuss tätig werden, müssen bei Einreichung des Scheidungsantrages die Gerichtskosten eingezahlt werden. Der Vorschuss entfällt nur, wenn vom Gericht für das Scheidungsverfahren Prozesskostenhilfe bewilligt wurde.

Der Gegenstandswert wird aus dem Einkommen und Vermögen der Ehegatten ermittelt (siehe Berechnungsbeispiele). Daraus lassen sich dann die Gerichtskosten und das Rechtsanwalthonorar berechnen (Übersicht Gerichtskosten und Anwaltshonorar). Grundlage für die Berechnung des Anwaltshonorars ist das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Jeder beteiligte Rechtsanwalt muß nach dem RVG für das gerichtliche Verfahren ohne Regelung von Scheidungsfolgen (z.B. Unterhalt, Hausrat, elterl. Sorge) eine 1,3 Verfahrensgebühr und eine 1,2 Terminsgebühr berechnen. Die Höhe jeweiligen Gebühr richtet sich nach der Höhe des vom Gericht festgesetzten Gegenstandswerts. Außerdem erhält der Rechtsanwalt eine Auslagenpauschale und die gesetzliche Mehrwertsteuer. Auch der Rechtsanwalt darf nach den gesetzlichen Vorschriften einen Vorschuss auf die zu erwartenden Gebühren verlangen.

Unter bestimmten Voraussetzungen kann Verfahrenskostenhilfe in Anspruch genommen werden.

Hier können Sie einen unverbindlichen Kostenvoranschlag anfordern.

Kostenbeispiel 1: 

Einkommen Ehefrau:   800,00 €
Einkommen Ehemann:  3.200,00 €
 Gesamt:  4.000,00
evtl. abzgl. 3 Kinder:  750,00 €
 Gesamtkosten Scheidungsverfahren  3.250,00 €
 3x Monatsnettoeinkommen:  9.750,00 €
evtl. abzgl. 25% Abschlag:  2.437,50 €
 Gesamt Gegenstandswert:  7.312,50 €

Hinzu kommt i.d.R. noch der Gegenstandswert von 1.000,00 €  für den Versorgungsausgleich, so dass sich der Gegenstandswert auf 8.312,50 € erhöht. Daraus ergibt sich für die Gesamtkosten des Scheidungsverfahrens:

1,3 Verfahrensgebühr   583,70 €  
 1,2 Termingebühr  538,80 €  
 Auslagenpauschle  20,00 €  
 Zwischensumme  1.442.50 €  
 19 % MwSt  217,08 €  
 Gebühren Rechtsanwalt   1.359,58 €
 Gerichtskosten    362,00 €
 Gesamtkosten Scheidungsverfahren    1.721,58 €

Kostenbeispiel 2: 

Einkommen Ehefrau:   700,00 €
Einkommen Ehemann:  2.100,00 €
 Gesamt:  2.800,00
evtl. abzgl. 2 Kinder:  500,00 €
 Gesamtkosten Scheidungsverfahren  2.300,00 €
 3x Monatsnettoeinkommen:  6.900,00 €
evtl. abzgl. 25% Abschlag:  1.725,00 €
 Gesamt Gegenstandswert:  5.175,00 €

Hinzu kommt i.d.R. noch der Gegenstandswert von 1.000,00 €  für den Versorgngsausgleich, so dass sich der Gegenstandswert auf 6.175,00 € erhöht. Daraus ergibt sich für die Gesamtkosten des Scheidungsverfahrens:

1,3 Verfahrensgebühr  487,50 €  
 1,2 Termingebühr  450,00 €  
 Auslagenpauschle  20,00 €  
 Zwischensumme  975.50 €  
 19 % MwSt  181,93 €  
 Gebühren Rechtsanwalt   1.139,43 €
 Gerichtskosten    302,00 €
 Gesamtkosten Scheidungsverfahren    1.441,43 €

Die folgende Tabelle zeigt die Gerichtskosten und das Rechtsanwalthonorar bei einer einvernemlichen Scheidung. Es handelt sich dabei um die Gesamtkosten für beide Ehegatten.

 Streitwert bis Gerichtskosten  Anwaltshonorar 
 2.500,- EUR  162,- EUR  502,78 EUR
 3.000,- EUR  178,- EUR  586,08 EUR
 3.500,- EUR  194,- EUR  669,38 EUR
 4.000,- EUR  210,- EUR  752,68 EUR
 4.500,- EUR  226,- EUR  835,98 EUR
 5.000,- EUR  242,- EUR  919,28 EUR
 6.000,- EUR  272,- EUR  1.029,35 EUR
 7.000,- EUR  302,- EUR  1.139,43 EUR
 8.000,- EUR  332,- EUR  1.249,50 EUR
 9.000,- EUR  362,- EUR  1.359,58 EUR
 10.000,- EUR  392,- EUR  1.469,65 EUR
 13.000,- EUR  438,- EUR  1.588,65 EUR
 16.000,- EUR  484,- EUR  1.707.65 EUR
 19.000,- EUR  530,- EUR  1.826,65 EUR

 Bei geringem Einkommen, Unterhaltsverpflichtungen oder Schuldenbelastung kommt häufig die Gewährung von Verfahrenskostenhilfe in Betracht.

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Tel: +49 461 141710
Fax: +49 461 - 14 17 111

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