Die Online Scheidung bietet Ihnen die Möglichkeit, ohne allzu großen Zeitaufwand sich einvernehmlich von Ihrem(r) Ehepartner(in) scheiden zu lassen. Es ist der kostengünstigste Weg zur Ehescheidung, da hier nur einer der Ehegatten anwaltlich vertreten sein muß. Beide Ehegatten sollten bei Einleitung des Verfahrens etwa 6 - 8 Monate getrennt leben. Bis zum Scheidungstermin müssen die Ehegatten mindestens 1 Jahr getrennt gelebt haben und sich über die wesentlichen Fragen der Trennung einig sein. Ist Ihre Scheidung mit Problemen hinsichtlich des Unterhaltes, der Hausratsteilung oder sonstiger Fragen der Trennung behaftet, reduziert sich die große Zeit- und Kostenersparnis drastisch. Aber auch in diesem Fall können wir selbstverständlich für Sie tätig werden.
Viele Fragen? - Hier finden Sie einige Antworten:
Scheidung "Online" -
- was bedeutet das?
- worauf sollten Sie achten?
- welche Vorteile bietet sie?
- wie ist der Ablauf des Verfahrens?
- welche Kosten entstehen?
- gibt es die Möglichkeit staatlicher Hilfen?
- wo können wir Sie vertreten?
- sind meine Daten sicher?
- gibt es auch Nachteile?
Scheidung "Online" - was bedeutet das?
Sie beauftragen via Internet einen Rechtsanwalt, für Sie den Scheidungsantrag zu stellen. Dazu erhält der Rechtsanwalt von Ihnen via Internet die erforderlichen Daten und stellt dann den Scheidungsantrag. Ein Scheidungsantrag darf in Deutschland nur von einem Rechtsanwalt gestellt werden. Ein solches Vorgehen bietet sich vor allem bei einer einvernehmlichen Scheidung an, da es dabei keine Streitigkeiten gibt, sondern nur Formalitäten abgehandelt werden.
Eine komplette Scheidung über das Internet ist jedoch nicht möglich. Zum Scheidungstermin müssen beide Ehepartner persönlich im Gerichtssaal anwesend sein. Insofern sind die Begriffe "Online-Scheidung" oder "Internetscheidung" nicht ganz korrekt. Lediglich die Datenübermittlung erfolgt via Internet. Die Ehescheidung erfolgt in einem vom Gericht angesetzten Scheidungstermin. Der über das Internet beauftragte Anwalt vertritt Sie bei diesem Gerichtstermin.
Jeder in Deutschland zugelassene Rechtsanwalt darf Sie vor jedem Amts- und vor jedem Landgericht vertreten. Der Rechtsanwalt kann auch einen anderen Kollegen in einer anderen Stadt mit seiner Vertretung beauftragen. Die Anwälte teilen sich dann meist die gesetzlich anfallenden Gebühren, § 22 BORA (Berufsordnung für Rechtsanwälte).
Scheidung "Online" - wo können Sie mich vertreten?
Wir vertreten Sie bundesweit. Auch wenn das zuständige Gericht weit entfernt von unserem Kanzleisitz ist, werden Sie bei dem Gerichtstermin nicht alleine gelassen. Entweder nehmen wir den Termin selbst wahr oder wir beauftragen einen versierten Kollegen vor Ort. Dies sprechen wir in jedem Fall mit Ihnen ab.
Scheidung "Online" - gibt es auch Nachteile?
Nein, denn alles ist gesetzlich geregelt.